Um zur Ausbildung zum deutschen Patentanwalt zugelassen zu werden, gibt es zunächst zwei formale Voraussetzungen:
Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, so ist der erste Schritt in Richtung Patentanwaltslaufbahn die Bewerbung in einer Kanzlei der Wahl. Was man bei der Bewerbung beachten sollte, kann im Artikel “Bewerbung bei Patentanwaltskanzleien: 6 Praxistipps” nachgelesen werden.
Nun kann die mindestens 34-monatige Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes starten. Diese setzt sich zusammen aus
In der Blog-Kategorie “Ausbildung” gibt es dazu weitere Informationen.
Dieses findet im Regelfall ausbildungsbegleitend an der Fernuniversität Hagen im Studiengang Recht für Patentanwältinnen und Patentanwälte statt. Eine Anmeldung ist jedes Jahr zum 1. Februar, 1. Juni und 1. Oktober möglich.
Das Studium beginnt mit einer einwöchigen Präsenzveranstaltung zur Einführung in Hagen. Außerdem gibt es eine einwöchige Vertiefungsveranstaltung nach dem ersten Jahr, sowie ein zweitägiges Kurzseminar zum Studiumsende.
Während des Studiums muss der Kandidat regelmäßig Einsendearbeiten bearbeiten und Klausuren schreiben. Das Studium wird durch eine schriftliche und eine mündliche Prüfung abgeschlossen und durch ein Zeugnis bescheinigt.
Um das Hagen-Studium kommt nur herum, wer bereits ein erstes juristisches Staatsexamen vorweisen kann. Weitere Informationen zum Studium gibt es im Artikel “Ausbildung in allgemeinem Recht für Patentanwaltskandidaten – das Hagen-Fernstudium“.
Nach der erfolgreichen Absolvierung aller Ausbildungsabschnitte muss der Kandidat eine Prüfung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt ablegen. Diese umfasst zwei schriftliche Klausuren und eine mündliche Prüfung. Nach Bestehen darf der Kandidat den Titel “Patentassessor” bzw. “Patentassessorin” tragen.
Nicht zu vergessen ist allerdings, dass am Ende des Amtsjahres eine Reihe von Klausuren zu schreiben sind.
Um schließlich als Patentanwalt Dritte rechtlich vertreten zu dürfen, muss der Patentassessor noch zur Patentanwaltschaft zugelassen werden. Hierzu muss zusätzlich nachgewiesen werden, dass der Patentassessor mindestens sechs Monate in einer Kanzlei tätig war, was bei der Ausbildung in einer Patentanwaltskanzlei im Regelfall automatisch erfüllt ist.
Bei Kandidaten aus Patentabteilungen in Unternehmen sieht es anders aus, diese müssen mindestens zehn Jahre hauptberuflich und ständig in einem Beschäftigungsverhältnis auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes tätig gewesen sein, um zum Patentanwalt zugelassen zu werden.
Zusätzlich zum Deutschen Patentanwalt ist es üblich, die Europäische Eignungsprüfung (auch “European Qualifying Examination” oder “EQE” genannt) abzulegen, um auch in Verfahren vor dem Europäischen Patentamt auftreten zu dürfen. Die EQE umfasst noch einmal vier schriftliche Prüfungen. Davor ist es sehr ratsam, einen der einschlägigen Vorbereitungskurse zu besuchen, da die Durchfallquote ca. 70 % beträgt.
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[...] sich für sein Thema, was man den Beiträgen deutlich anmerkt. Sein erfolgreichster Artikel “In Sieben Schritten zum Patentanwalt” ist nicht nur gut gegliedert, sondern enthält abschließend weitere Informationsquellen und [...]